Erstellung des Jahresabschlusses oder der Einnahme-Überschuss-Rechnung
Meine Kanzlei erstellt Jahresabschlüsse bzw. Einnahme-Überschuss-Rechnungen für Einzelunternehmen und Gesellschaften aller Rechtsformen.
Im einzelnen werden folgende Leistungen angeboten:
- Einnahme-Überschuss-Rechnung (Anlage EÜR)
- Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang
- Erläuterungsbericht
- Unterstützung bei der Erstellung des Lageberichts
- Elektronische Offenlegung bzw. Hinterlegung beim Bundesanzeiger
- Erstellung und Übermittlung der E-Bilanz an die Finanzverwaltung
- Erstellung der Jahresabschlüsse für Kleinstkapitalgesellschaften nach dem MicroBilG
Ausführliche Bilanzbesprechungen bzw. Besprechungen Ihrer Einnahme- / Überschussrechnung und die Beratung zu steuerlichen Wahlrechten sind im Leistungspaket enthalten.
Gerne erwarte ich Ihre Kontaktaufnahme: