Überschrift
Ein Text! Sie können ihn mit Inhalt füllen, verschieben, kopieren oder löschen.
Zur Abgabe einer Erklärung sind alle verpflichtet, die zum 01.01.2022 Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken waren. Für jedes unbebaute und bebaute Grundstück (hierzu zählen auch Eigentumswohnungen) ist eine Erklärung abzugeben. Und zwar unabhängig davon, ob der Grundbesitz von Ihnen selbst genutzt, nicht genutzt oder vermietet wird.
Ebenfalls zur Abgabe verpflichtet sind Eigentümerinnen und Eigentümer eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft.
Was viele überraschen dürfte: Einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bilden auch einzelne land- und forstwirtschaftliche Flurstücke (z. Bsp. Streuobstwiesen, Gartengrundstücke), welche selbst genutzt oder verpachtet sind, ungenutzt sind oder unentgeltlich überlassen werden. Das gilt auch dann, wenn Sie als Eigentümerin oder Eigentümer kein aktiver Landwirt sind.
Sie möchten Ihre wertvolle Zeit nicht darauf verwenden, sich mit der Grundsteuererklärung zu beschäftigen? Sie möchten sich nicht in das Elster-Portal zur Übermittlung der Steuererkärung einarbeiten? Sie möchten bei der Eingabe nichts falsch machen?
Dann lassen Sie Ihre Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 01.01.2022 durch Steuerberaterin Sabine Lange erstellen.
Ihre Vorteile:
Ich habe mich in die komplexe Materie eingearbeitet und löse diese neue Herausforderung zeit- und kostensparend für Sie. Im Rahmen meiner täglichen Arbeit beschäftige ich mich häufig mit der Besteuerung von Immobilien.
Sie geben Ihre wertvollen Daten nicht auf anonymen Online-Plattformen ein, sondern Sie können auf die berufliche Verschwiegenheitspflicht der Steuerberaterin vertrauen.
Digitalpaket: ab 199 EUR brutto pro Grundstück
- Die Zusammenarbeit zum Austausch der Daten und Dokumente erfolgt nur über mein gesichertes Online-Portal.
- Erstellung der Grundsteuererklärung anhand der von Ihnen eingegebenen Daten nach Plausibilitätsprüfung.
- Prüfung und Freigabe der Erklärung durch Sie.
- Digitale Übermittlung der Grundsteuererklärung an das Finanzamt durch die Kanzlei.
- Sie erhalten eine digitale Kopie der Grundsteuererklärung.
Paket Digital & Analog:
ab 249 EUR brutto pro Grundstück
- Die Zusammenarbeit erfolgt über mein gesichertes Online-Portal.
- Sie übermitteln max. 3 Dokumente in Papierform.
- Überprüfung von max. 3 Angaben auf ihre Richtigkeit anhand vorgelegter Dokumente durch die Kanzlei.
- Erstellung der Grundsteuererklärung.
- Prüfung und Freigabe der Erklärung durch Sie.
- Digitale Übermittlung der Grundsteuererklärung an das Finanzamt durch die Kanzlei.
- Sie erhalten eine digitale Kopie der Grundsteuererklärung.
Klassisch analoges Paket:
ab 320 EUR brutto pro Grundstück
- Die Zusammenarbeit erfolgt per Briefpost/in Papierform.
- Alle notwendigen Dokumente und Daten werden von Ihnen in Papierform bereitgestellt.
- Maximal 3 Dokumente werden durch die Kanzlei beschafft (dabei anfallende Gebühren und Kosten werden weiterberechnet).
- Überprüfung von max. 3 Angaben auf ihre Richtigkeit anhand vorgelegter Dokumente durch die Kanzlei.
- Erstellung der Grundsteuererklärung.
- Sie erhalten die Erklärung zur Prüfung und Freigabe per Post.
- Digitale Übermittlung der Grundsteuererklärung an das Finanzamt durch die Kanzlei.
- Sie erhalten eine Kopie der Grundsteuererklärung per Post.
<< Neues Textfeld >>