Was ändert sich in 2016?
A. Steuern
Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag (für das sächliche Existenzminimum) steigt um 96 EUR je Kind auf 4.608 EUR im Jahr. Der Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung bleibt unverändert. Die Summe der Freibeträge beläuft sich damit im Jahr auf 7.248 EUR pro Kind. Die Freibeträge wirken sich nur bei höherem Einkommen aus, die anderen Eltern profitieren vom Kindergeld.
Vorsorgeaufwendungen
Vorsorgeaufwendungen für das Alter (z. Bsp. gesetzliche Rentenversicherung, Riester-, Rürup-Verträge) werden steuerlich stärker berücksichtigt. 2016 können 82 Prozent von höchstens 22.767 EUR geltend gemacht werden (2015: 80% von höchstens 22.172 EUR). Das bedeutet, bei Ledigen werden im Höchstfall 18.669 EUR berücksichtigt, bei gemeinsam veranlagten Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern 37.338 EUR. Bei Arbeitnehmern, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, wird zunächst der komplette Arbeitgeberanteil bei den Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt. Je nachdem, wie viel das ist, bleibt für die eigenen Beiträge des Arbeitnehmers entsprechend viel oder wenig, was noch geltend gemacht werden kann.
Rentenbesteuerung
Parallel zur stärkeren Berücksichtigung der Vorsorgeaufwendungen wächst der steuerpflichtige Anteil an der Rente. Er steigt von 70 auf 72 Prozent. Dies gilt allerdings nur für Neurentner. Bei Bestandsrentern ist der einmal festgesetzte steuerfreie Rentenbeitrag dauerhaft gültig.
Investitionsabzugsbetrag
Anders als bisher muss künftig die geplante Investition nicht mehr nach Ihrer Funktion beschrieben werden um vorab die Steuerminderung in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung für den Investitionsabzugsbetrag ist in dieser Hinsicht nur noch, dass der Steuerpflichtige die Beträge nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch übermittelt.
Buchführung
zum 01. Januar 2016 werden die Grenzbeträge für Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten im Handelsgesetzbuch und in der Abgabenordnung erhöht. Für Umsätze je Geschäftsjahr beträgt der neue Schwellenwert 600.000 EUR (bisher 500.000 EUR). Für den Gewinn liegt der neue Schwellenwert bei 60.000 EUR (bisher 50.000 EUR). Durch die Anhebung der Grenzen kann ein größere Anzahl kleiner Unternehmen von der Bilanzierung zur kostengünstigeren Einnahmen-Überschuss-Rechnung wechseln.
Sozialversicherung
Rente
Im Zuge der schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters (Rente mit 67) steigen die Altersgrenzen um einen weiteren Monat. Versicherte, die 1949 geboren sind und für die keine Ausnahmeregel (Rente mit 63) gilt, erreichen die Regelaltersgrenze mit 65 Jahren und fünf Monaten.
Rentenbeitrag
bleibt bei 18,7 Prozent.
Gesetzliche Krankenversicherung
Auf Arbeitnehmer kommen in 2016 höhere Kassenbeiträge zu. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den Arbeitnehmer und Rentner alleine tragen müssen, steigt in 2016 um 0,2 Punkte auf durchschnittlich 1,1 Prozent. Damit erhöht sich der durchschnittliche Gesamtbeitrag auf 15,7 Prozent.
Wie hoch der Zusatzbeitragssatz im Einzelfall ausfällt, legt jede Krankenkasse für ihre Mitglieder fest.
Sozialabgaben
Arbeitnehmer, die gut verdienen, müssen mehr Sozialabgaben bezahlen.
Die monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen, bis zu denen Sozialbeiträge auf das Gehalt fällig werden, steigen in 2016 wie folgt:
Kranken- u. Pflegeversicherung: 4.237,50 EUR (2015: 4.125 EUR)
Renten- u. Arbeitslosenversicherung: West: 6.200 EUR (2015: 6.050 EUR)
Ost: 5.400 EUR (2015: 5.200 EUR)
Sparer
Freistellungsaufträge
sind ab Januar 2016 nur noch mit Steuer-Identifikationsnummer des Sparers gültig.
Arbeitsmarkt
Bafög
Mit Beginn des Schuljahres 2016 beziehungsweise ab dem Wintersemester 2016/17 werden die Bafög-Sätze um mindestens 7 Prozent angehoben. Studenten mit eigener Wohnung erhalten dann bis zu 735 EUR im Monat. Wer bei den Eltern wohnt, bekommt höchstens 537 EUR.
Meister-Bafög
Die Unterstützung für Handwerker, die sich zum Meister fortbilden, steigt zum August 2016 von 697 EUR auf 760 EUR im Monat.
Energie
KfW-Förderkredit
Auf zusätzliche Förderung dürfen Bauherren hoffen, die ihre Heizung austauschen oder eine Lüftungsanlage einbauen lassen. Die staatliche KfW weitet ihr Förderangebot im Programm "Energieeffizient Sanieren" aus. Erstmals werden auch Kombinationslösungen gefördert. Kreditnehmer erhalten einen Tilgungszuschuss von 12,5 Prozent (maximal 6.250 EUR auf den Förderhöchstbetrag von 50.000 EUR je Wohneinheit). Bauherren, die aus eigenen Mitteln finanzieren, können mit einem Investitionszuschuss von 15 Prozent der förderfähigen Kosten von 50.000 EUR rechnen (höchstens 7.500 EUR je Wohneinheit).
Briefporto
Das Porto für den Standardbrief (bis 20 Gramm) steigt von 62 Cent auf 70 Cent.
Ein Einschreiben kostet zukünftig 2,050 EUR anstatt 2,15 EUR.
Quellen: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 30.12.2015, Bundesfinanzministerium, eigene Recherchen.